Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2016

Public Viewing

Die nunmehr in Kraft getretene Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2016 regelt, dass bei „Public Viewing“-Veranstaltungen von den sonst geltenden Lärmschutzanforderungen ausnahmsweise abgewichen werden kann.

LKT Rundschreiben Nr. 256/2016 [PDF-Dokument: 45 kB]

08.06.2016